Wettergefahren

 

Wettergefahren sind Naturereignisse, die niemand beeinflussen oder die kommende Gefahr abschätzen kann. Durch den Wetterdienst werden in der Regel Warnungen ausgesprochen, die aber bekanntermaßen nicht unbedingt so eintreffen. Es ist aber schon eine Hilfe, um sich auf ein Schadensereignis vorzubereiten. Hier ist aber nicht nur die Feuerwehr oder THW gefragt. Jeder Bundesbürger hat die Pflicht sich rechtzeitig darauf einzurichten (z.B. Nahrungsmittel, Kerzen, Heizmöglichkeit…).

Für jeden besteht die Möglichkeit sich vorab über die Wetterlage zu informieren. Dafür stehen Ihnen im Internet diverse Seiten der Wetterdienste, wie z.B.  www.unwetterzentrale.de,  www.dwd.de zur Verfügung.

Häufige Gefahren sind Sturm/Orkan, Starkregen mit Hochwasser, Hagel, Schnee, die dann die Region auch großflächig treffen können.

Es können nur taktische und bauliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden (z. B. Regenrückhaltebecken (Holder), Maßnahmen zur gezielten Wasserableitung, Straßensperrungen bei Windbruch. Bei Schneemassen, Springfluten, Erdbeben die überraschend auftreten kann kaum ein Schutz geboten werden. Bei diesen Ereignissen kann eine Evakuierung von Nöten sein, sofern die Vorlaufzeiten ausreichen.

Auch die Rettungskräfte sind den Gefahren ausgeliefert und sollen sich nicht selbst gefährden. Ein weiteres Problem ist, dass es zu einem starken Anstieg von Hilferufen kommt, die nicht alle gleichzeitig abgearbeitet werden können. Dies hat zur Folge, dass die Hilferufe zwar bearbeitet und das Ausmaß des Schadens evtl. besichtigt wird, aber dann je nach Gefahrenpotential nach Dringlichkeit eingestuft wird. Auch muss sich jeder im klaren sein, dass die Hilfsdienste nur für die Erstmaßnahmen zuständig sind, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden. Dies Bedeutet z.B., dass bei einem voll gelaufenem Keller zwar das Wasser abgepumpt wird, aber keine Endreinigung bis zur vollständigen Trocknung erfolgt.

Für spezielle Ereignisse gibt es so genannte Notfallpläne. Wie z.B. bei Stromausfall werden nach 30 Minuten die Feuerwehrgerätehäuser in den betroffenen Ortslagen besetzt. Dies hat den Zweck, dass Bürger bei Notfällen eine Anlaufstelle haben um bei Bedarf vor Ort Hilfe zu bestellen (Rettungsdienst, Polizei). Die telefonische Erreichbarkeit ist bei Stromausfall nur bedingt gegeben. Die Feuerwehr hat die Möglichkeit, sich Netzunabhängig mit Strom zu versorgen und über Netzunabhängige Funkgeräte mit anderen Hilfsorganisationen der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) zu kommunizieren.