Sondersignal

– was bedeutet das??

Sie fahren nach einem Einkauf durch die Stadt und nehmen in weiter Ferne ein Geräusch wahr. Was war das noch mal? Klingt wie ein Martinshorn. Nun dauert das noch länger bis ich zu Hause bin, das kann doch nicht wahr sein! Wer weiß, wo die gerade hinwollen? Handelt es sich wirklich um einen Notfall, oder will die Fahrzeugbesatzung nur nicht, dass ihr Mittagessen kalt wird? All diese Dinge schwirren Ihnen durch den Kopf.

 

Vorraussetzungen und rechtliche Regelungen:

Die Verwendung von Sondersignal ist in Deutschland in § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sondersignalanlagen befreien Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolls von den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. Rettungswagen sind hiervon auch befreit, wenn „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“ (§ 35 Abs. 5a StVO)
Nähert sich Ihnen ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal  ordnet dieses an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ (siehe § 38 Abs. 1 StVO). „Freie Bahn zu schaffen“ bedeutet für die anderen Verkehrsteilnehmer (auch für den Gegenverkehr) nach Möglichkeit rechts zu fahren, ihre Fahrt zu verlangsamen und gegebenenfalls anzuhalten, um dieser Anordnung zu folgen.

Ist eine Straße nicht breit genug, um einem Fahrzeug mit Sondersignal das Überholen zu ermöglichen ist es erforderlich mit normaler Geschwindigkeit weiter zu fahren, bis eine Stelle erreicht ist, an der das Einsatzfahrzeug überholen kann.
Auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen ist die Gasse für Einsatzfahrzeuge immer zwischen der ganz linken Spur und der zweiten Spur von links zu bilden.